« Februar 2012 »
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Donnerstag, 02.02.2012
Montag, 06.02.2012
Klassenfahrt G6d

betroffen sind: Fs, PG, ?

13:30 - Vorbesprechung BOP für R8a/b

betroffen sind: Wm, EW

Dienstag, 14.02.2012
12:20 - Projektarbeiten 9. Klasse

Zweite Sprechstunde beim Mentor in der 6. Stunde (Zwischenbilanzbogen Teil 2)

Mittwoch, 15.02.2012
Donnerstag, 16.02.2012
SCHILF-Tag 1

unterrichtsfrei für alle Schülerinnen und Schüler

Freitag, 17.02.2012
SCHILF-Tag 2

unterrichtsfrei für alle Schülerinnen und Schüler

Montag, 20.02.2012
Mittwoch, 22.02.2012
Donnerstag, 23.02.2012
R8a im BOP

bis zum 12.03.2012

12:20 - Projektarbeiten 9. Klasse

Dritte und letzte Sprechstunde beim Mentor in der 6. Stunde (Zwischenbilanzbogen Teil 3)

Freitag, 24.02.2012
Samstag, 25.02.2012
Sonntag, 26.02.2012
Dienstag, 28.02.2012
VERA 8

in Englisch (verbindlich)

R8b im BOP

bis zum 15.03.2012

Projektarbeiten 9. Klasse (Abgabe!)

verbindlicher Abgabetermin der schriftlichen Projektarbeit im Sekretariat bis 13.15 Uhr!

News

27.01.12
Präsentation des Mosaik-Projektes mehr...


20.12.11
Winterzauber-Projekt an der TSG mehr...


19.12.11
Informationen über die Zentralen Abschlüsse 2011/12 mehr...


02.12.11
Buchstabenfest in der zweiten Klasse mehr...


Adresse

Theodor Storm
Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil

Danziger Straße 31
24148 Kiel-Wellingdorf

Tel.: 0431 - 6 00 98 330
Fax: 0431 - 7 21 00 5

Mail: theodor-storm-gemeinschaftsschule...

Internet: www.tsg-wellingdorf.de

Gemeinschaftsschule? Was bedeutet das?

Allgemeine Informationen

Länger gemeinsam lernen - das ist seit 2007 in Schleswig-Holstein möglich. Waren es im vergangenen Jahr erst 7 Gemeinschaftsschulen, ist ihre Zahl im aktuellen Schuljahr auf insgesamt 55 Schulen gestiegen. In dieser neuen Schulart werden die Schülerinnen und Schüler von Jahrgang 5 bis Jahrgang 10 unter einem Dach zum Hauptschulabschluss, zum Mittleren Abschluss oder zum Übergang auf die gymnasiale Oberstufe geführt.

Lernen in der Gemeinschaftsschule

Längeres gemeinsames Lernen und eine bessere individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler sind die Leitgedanken des neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetzes. Es gilt seit 2007 und hat die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schule rechtlich verankert. Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen und umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. Der Unterricht soll weitestgehend gemeinsam stattfinden: Die Kinder und Jugendlichen bleiben damit von Jahrgang 5 bis Jahrgang10 in ihrer Lerngruppe. Ein Überspringen oder Wiederholen der Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Durch differenzierte Leistungsanforderungen im gemeinsamen Unterricht wird auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen - und Unter- oder Überforderung vermieden. Über die geeigneten Formen innerer und auch äußerer Fachleistungsdifferenzierung entscheidet die jeweilige Schule. So können beispielsweise klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden.

Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächerin in einem schriflichen Zeugnis dokumentiert. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden jedoch Notenzeugnisse vergeben.

Nach der Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Abschluss, die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de/bildung...)

Links zum Thema "Gemeinschaftsschule"

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)